Ein Interview mit Dr. Mathias Bauer und dem B4B-Wirtschaftsverlag.

B4BSCHWABEN.de: Vergangene Woche hat die Europäische Kommission einen Gesetzesvorschlag zur Omnibus-Verordnung vorgelegt. Erstmal grundlegend: Worum geht es bei der „Omnibus-Verordnung“ überhaupt?

Mathias Bauer: Die Omnibus-Verordnung ist ein von der Europäischen Kommission am 26. Februar 2025 vorgestellter Gesetzesvorschlag zur Vereinfachung bestehender EU-Regeln und zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands für Unternehmen. Als Sammelverordnung fasst sie mehrere Gesetzesänderungen zusammen, insbesondere in den Bereichen Nachhaltigkeitsberichterstattung, Sorgfaltspflichten und EU-Taxonomie.

Welche geplanten Änderungen beinhaltet der Gesetzesvorschlag für die Pflicht zu Nachhaltigkeitsberichten?

Die Berichtspflichten gelten voraussichtlich nur noch für große Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitenden und einem Umsatz von über 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme über 25 Millionen Euro. Dadurch würde sich der Kreis der betroffenen Unternehmen um ca. 80 Prozent reduzieren. Für die weiterhin betroffenen Unternehmen würde die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) nun zwei Jahre später in Kraft treten – statt 2026 erst ab 2028. Nicht berichtspflichtige Unternehmen können weiter freiwillig berichten. Großunternehmen dürften aber von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit bis zu 500 Mitarbeitenden nur freiwillige CSRD-Standardinfos anfordern. Die Kommission plant zudem Änderungen zur Vereinfachung der Berichtsformate und Reduzierung der Datenpunkte um ca. 70 Prozent. Außerdem sollen die Prüfpflichten in der Lieferkette gelockert werden. Kleine Importeure und KMU wären durch den Gesetzesvorschlag von den CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism)-Pflichten ausgenommen. Das würden Erleichterungen für Einfuhren unter 50 Tonnen pro Jahr bedeuten.

Was bedeutet das für Unternehmen, die schon seit diesem Jahr berichtspflichtig sind oder bereits Prozesse gestartet haben?

Zunächst einmal werden Unternehmen, die aller Voraussicht nach nicht mehr berichtspflichtig sind, erleichtert sein. Unternehmen, welche weiterhin berichtspflichtig wären, haben mehr Zeit gewonnen und können daher im Zweifelsfall mit weniger Druck an die Berichterstattung herangehen. Beide werden aber noch auf die konkrete gesetzliche Regelung warten, um Klarheit für weitere Handlungsschritte zu haben. Wichtig ist für beide Gruppen auch zu klären, welche Themen wie z.B. die CO₂-Bilanzierung oder das Erreichen von selbst gesteckten Klimazielen weiterhin unabhängig von der Berichterstattungspflicht verfolgt werden müssen bzw. sollten. Ein weiterer wichtiger Punkt ist der transparente Austausch mit betroffenen Mitarbeitern und Unternehmensbereichen, um hier entsprechend Orientierung zu geben.

Generell kann ich sagen: Die Identifikation wesentlicher Themen hilft, den Fokus auf strategisch relevante Aspekte zu legen. Auch ohne gesetzliche Berichtspflicht sollten diese Themen aktiv bearbeitet werden, da sie das Geschäft beeinflussen. Weniger Bürokratie ermöglicht mehr Zeit für inhaltliche Auseinandersetzung und gezielte Maßnahmen. Unternehmen sollten regelmäßig prüfen, ob ihre Nachhaltigkeitsmaßnahmen sinnvoll sind, auch im Hinblick auf freiwillige Berichterstattung und zukünftige regulatorische Anforderungen. Nachhaltigkeit bleibt ein zentrales Anliegen für Investoren und Geschäftspartner, und frühzeitige Maßnahmen können langfristige Vorteile bieten. Die Voluntary SME-Standards (VSME) könnten dabei zunehmend eine wichtige Orientierungshilfe darstellen.

Was bedeutet das für die KMU?

Auch wenn kleinere Unternehmen von der Berichtspflicht ausgenommen sind, müssen sie sich voraussichtlich weiterhin mit den Anforderungen ihrer größeren Geschäftspartner befassen, die Nachhaltigkeitsdaten einfordern werden (Trickle-Down-Effekt). Es ist sinnvoll, dass sich KMU frühzeitig mit den neuen freiwilligen Standards, den VSME, auseinandersetzen, um sich auf zukünftige Anforderungen vorzubereiten. Auch wenn die Standards noch nicht final verabschiedet sind. Für Unternehmen, die berichten wollen oder aus anderen Gründen müssen, wird der VSME-Standard künftig eine Orientierung bieten.

Welche Vorschläge macht die Omnibus-Verordnung für das Lieferkettengesetz (CSDDD) und die EU-Taxonomie-Verordnung?

Die EU hat bisher keine ganz konkreten Vorschläge zur Anpassung des Lieferkettengesetzes (CSDDD) oder der EU-Taxonomie gemacht. Es soll aber auch hier mehr nach dem Prinzip der Freiwilligkeit für alle Unternehmen, die nicht zu den ganz Großen gehören, verfahren werden. Hier ist es ratsam, die Entwicklungen weiter zu beobachten.

Wird die Omnibus-Verordnung wirklich Bürokratie abbauen?

Das Ziel der Omnibus-Verordnung ist zwar, Bürokratie zu verringern und Unternehmen zu entlasten, insbesondere kleinere Unternehmen. Doch der Vorschlag muss noch vom Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten genehmigt werden. Erst dann wird sich zeigen, wie effektiv die Vereinfachungen sind.

Es gibt Bedenken, dass die Omnibus-Verordnung den Green Deal verwässert. Ist das so?

Das lässt sich jetzt noch nicht sagen. Ja, es gibt Bedenken, dass durch die geplanten Erleichterungen, vor allem bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung und den Sorgfaltspflichten, ökologische und soziale Standards geschwächt werden könnten. Die EU möchte jedoch Unternehmen entlasten, ohne die Klimaziele zu gefährden. Es wird wichtig sein, dass die Vereinfachungen nicht zu einer Verwässerung der Klimaziele führen.

Wie geht es nach dem Gesetzesvorschlag weiter?

Der Gesetzesvorschlag muss den legislativen Prozess durchlaufen, in dem das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten Änderungen vornehmen können. Eine Einigung muss erzielt werden, bevor die Omnibus-Verordnung verabschiedet und in Kraft tritt.

Was ist Ihr Fazit zu dem Gesetzesvorschlag der EU-Kommission?

Die Omnibus-Verordnung bietet mehr Flexibilität und weniger Druck für Unternehmen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen. Dennoch sollten Unternehmen das Thema Nachhaltigkeit nicht aus den Augen verlieren, da es auch ohne gesetzliche Berichtspflicht für Investoren, Kunden und Geschäftspartner von Bedeutung bleibt. Es ist wichtig, sich auf langfristige regulatorische Entwicklungen vorzubereiten.

Quelle: Interview auf B4B-Schwaben